BaFin-Moniten oder Fehlermeldungen im Meldewesen nach Art. 26 MiFIR verlangen häufig eine detaillierte Ursachenanalyse, für die es grundlegende Kenntnisse der regulatorischen Vorgaben auf Level 2 und 3 braucht. Wenn sich Fehler größeren Ausmaßes eingeschlichen haben, bedarf es häufig eines eigenen Projekts und entsprechender Projektunterstützung. Das Meldewesen nach Art. 26 MiFIR ist wesentlich komplexer als § 9 WpHG, gleichzeitig ist es europaweit einheitlicher gestaltet und erlaubt keine nationalen Sonderlösungen. Als Berater gehe ich in den folgenden Schritten vor:
Ich stelle die Brücke zur Meldewesen-Abteilung her, weil ich beide Seiten kenne: die rechtliche und die technische. Ich kenne die Meldevorschriften bis auf Ebene der Datenfeldbelegungen und kann entsprechende Prüfungen durchführen. Ich kläre intern und mit der Gegenpartei, wer was wie melden sollte. Wenn die Level-3-Dokumente keine Lösung bereithalten, kann ich durch Kontakt mit der zuständigen BaFin-Abteilung eine passende Lösung finden.